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   LG Karlsruhe, 04.09.2009 - 6 O 105/06   

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https://dejure.org/2009,15518
LG Karlsruhe, 04.09.2009 - 6 O 105/06 (https://dejure.org/2009,15518)
LG Karlsruhe, Entscheidung vom 04.09.2009 - 6 O 105/06 (https://dejure.org/2009,15518)
LG Karlsruhe, Entscheidung vom 04. September 2009 - 6 O 105/06 (https://dejure.org/2009,15518)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Baumängelhaftung: Optischer Mangel bei einem nicht dauerhaften Farbanstrich eines Wohnhauses; Abzug Neu für Alt

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Optischer Mangel bei einem nicht dauerhaften Farbanstrich eines Wohnhauses; Farbwahl im oberen Teil eines Gebäudes als identitätsstiftendes Merkmal; Voraussetzungen für das Vorliegen eines Mangels bei durch bauliche und farbliche Gestaltung eines Hauses bezweckter ...

  • ra.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Optischer Mangel bei einem nicht dauerhaften Farbanstrich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BauR 2010, 664
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 26.04.2007 - VII ZR 210/05

    Anwendung von Werkvertragsrecht bei umfangreichen Ausbaupflichten?

    Auszug aus LG Karlsruhe, 04.09.2009 - 6 O 105/06
    Das Rubrum war wegen äußerlich unrichtiger Bezeichnung der Parteien zu berichtigen, da als Rechtssubjekt nach dem objektiven Sinn hier die Wohnungseigentümergemeinschaft als Partei anzusehen ist (vgl. dazu auch BGH, Urteil vom 26. April 2007 - VII ZR 210/05, a.a.O., m.w.N.).

    Dies gilt auch dann, wenn die vom Veräußerer übernommenen Arbeiten vor Vertragsschluss bereits ausgeführt wurden (vgl. BGH, Urteil vom 26. April 2007 - VII ZR 210/05, a.a.O., m.w.N.der Rechtsprechung).

  • OLG Hamm, 20.01.1993 - 26 U 6/92

    Erneute Unterbrechung der Verjährung durch Erneuerung eines Anerkenntnisses;

    Auszug aus LG Karlsruhe, 04.09.2009 - 6 O 105/06
    Die Höhe des Abzugs hinsichtlich der Fassadenplatten schätzt das Gericht somit auf EUR 33.300,- (vgl. zum Abzug "neu für alt" für Anstriche auch OLG Hamm, Urteil vom 20. Januar 1993 - 26 U 6/92, in NJW-RR 1993, 1236) .
  • OLG Düsseldorf, 11.12.2001 - 21 U 92/01

    Qualitätsanforderungen bei Vereinbarung einer preiswerten Ausführungsart; Umfang

    Auszug aus LG Karlsruhe, 04.09.2009 - 6 O 105/06
    In solchen Fällen ist es nach Treu und Glauben geboten, die mit der Nachbesserung erzielte längere Lebensdauer sowie den ersparten Instandhaltungsaufwand anspruchsmindernd zu berücksichtigen (vgl. BGH, Urteil vom 01. März 2001 - VII ZR 392/00, in BauR 2002, 86; OLG Düsseldorf, Urteil vom 11. Dezember 2001 - 21 U 92/01, in BauR 2002, 802, 804).
  • BGH, 13.09.2001 - VII ZR 392/00

    Ersatzfähigkeit von Gutachter- und Mängelbeseitigungskosten

    Auszug aus LG Karlsruhe, 04.09.2009 - 6 O 105/06
    In solchen Fällen ist es nach Treu und Glauben geboten, die mit der Nachbesserung erzielte längere Lebensdauer sowie den ersparten Instandhaltungsaufwand anspruchsmindernd zu berücksichtigen (vgl. BGH, Urteil vom 01. März 2001 - VII ZR 392/00, in BauR 2002, 86; OLG Düsseldorf, Urteil vom 11. Dezember 2001 - 21 U 92/01, in BauR 2002, 802, 804).
  • BGH, 17.05.1984 - VII ZR 169/82

    Begriff des Fehlers beim Werkvertrag; Vorteilsausgleich bei verzögerter

    Auszug aus LG Karlsruhe, 04.09.2009 - 6 O 105/06
    Eine Anrechnung kommt allerdings dann nicht in Betracht, wenn diese Vorteile ausschließlich auf einer Verzögerung der Mängelbeseitigung beruhen und sich der Auftraggeber jahrelang mit einem fehlerhaften Werk begnügen musste (vgl. BGH, Urteil vom 17. Mai 1984 - VII ZR 169/82, in BGHZ 91, 206 m.w.N.) Etwas anderes gilt nach Auffassung des Gerichts ausnahmsweise, wenn sich die Mängel erst verhältnismäßig spät ausgewirkt haben und der Auftraggeber bis dahin keine Gebrauchsnachteile hinnehmen musste.
  • OLG Karlsruhe, 01.02.1989 - 7 U 279/87

    Offene Kaufpreisansprüche des Bauträgers und Schadensersatzansprüche der

    Auszug aus LG Karlsruhe, 04.09.2009 - 6 O 105/06
    Der Kostenvorschussklage der Wohnungseigentümergemeinschaft kann die Beklagte nicht restliche, zurückgehaltene Vergütungsansprüche, die ihr gegen einzelne Wohnungseigentümer zustehen, entgegenhalten; auch scheidet eine Aufrechnung aus (vgl. BGH, Urteil vom 26. September 1991 - VII ZR 291/90, in NJW 1992, 435; OLG Karlsruhe, Urteil vom 01. Februar 1989 - 7 U 279/87, in BauR 19990, 622).
  • BGH, 26.09.1991 - VII ZR 291/90

    Keine Aufrechnung des Bauträgers mit Restkaufpreisansprüchen gegenüber

    Auszug aus LG Karlsruhe, 04.09.2009 - 6 O 105/06
    Der Kostenvorschussklage der Wohnungseigentümergemeinschaft kann die Beklagte nicht restliche, zurückgehaltene Vergütungsansprüche, die ihr gegen einzelne Wohnungseigentümer zustehen, entgegenhalten; auch scheidet eine Aufrechnung aus (vgl. BGH, Urteil vom 26. September 1991 - VII ZR 291/90, in NJW 1992, 435; OLG Karlsruhe, Urteil vom 01. Februar 1989 - 7 U 279/87, in BauR 19990, 622).
  • BGH, 12.04.2007 - VII ZR 236/05

    Prozessuale Stellung der Wohnungseigentümergemeinschaft

    Auszug aus LG Karlsruhe, 04.09.2009 - 6 O 105/06
    Im Gerichtsverfahren tritt die Wohnungseigentümergemeinschaft als gesetzlicher Prozessstandschafter auf (vgl. BGH, Urteil vom 12. April 2007 - VII ZR 236/05, in BGHZ 172, 42 ff = Baurecht 2007, 1221 ff.).
  • BGH, 19.01.1995 - VII ZR 131/93

    Umfang der Gewährleistung des Unternehmers; Schallschutzmangel bei einer

    Auszug aus LG Karlsruhe, 04.09.2009 - 6 O 105/06
    Entspricht seine Leistung nicht diesen Anforderungen, so ist sie fehlerhaft, und zwar unabhängig davon, ob die anerkannten Regeln der Technik eingehalten worden sind (vgl. BGH, Urteil vom 19. Januar 1995 - VII ZR 131/93, in NJW-RR 1995, 472).
  • BGH, 09.01.2003 - VII ZR 181/00

    Minderung des nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauchs; Belastbarkeit einer

    Auszug aus LG Karlsruhe, 04.09.2009 - 6 O 105/06
    Eine Beeinträchtigung des nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauchs liegt u.a. dann vor, wenn die mit der vertraglich geschuldeten Ausführung erreichbaren technischen Eigenschaften, die für die Funktion des Werkes von Bedeutung sind, durch die vertragswidrige Ausführung nicht erreicht werden und damit die Funktion des Werkes gemindert ist (vgl. BGH, Urteil vom 09. Januar 2003 - VII ZR 181/00, in BGHZ 153, 279).
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